Die Verweildauer in der Erprobungsstufe, d.h. in den Klassen 5 und 6, beträgt höchstens drei Jahre. Die Klasse 5 kann in Einzelfällen einmal freiwillig wiederholt werden. Die Klasse 6 kann bei Nichtversetzung wiederholt werden, wenn die dreijährige Höchstdauer der Ausbildung in der Erprobungsstufe noch nicht ausgeschöpft ist und die Versetzungskonferenz feststellt, dass aufgrund der Gesamtentwicklung danach eine Versetzung erreicht werden kann.
Am Ende der Erprobungsstufe entscheidet die Klassenkonferenz, ob die Schülerin oder der Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen kann (§ 14, Schulgesetz NRW). Dies geschieht in engem Austausch mit allen Beteiligten. Während der Erprobungsstufe finden regelmäßig pädagogische Konferenzen mit allen in der Klasse unterrichtenden Lehrern statt.
Ansprechpartner für weitere Informationen zur Erprobungsstufe: Frau Ebert, Frau Arend