Besondere Talente, ausgezeichnete Wettbewerbsbeiträge und herausragende Projekte können im Rahmen des Abiturs in Form von Besonderen Lernleistungen (BLL) in die Berechnung der Abiturnote einfließen. In den letzten Jahren sind am KHG einige Besondere Lernleistungen erbracht worden - vor allem im Bereich Musik.
Eine BLL steht unter einem Exzellenzanspruch, d. h. die Bedingungen sehr anspruchsvoll formuliert. Die Basis für eine BLL können nur umfassende Beiträge aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb oder die Ergebnisse eines umfassenden fachlichen oder fächerübergreifenden Projektes darstellen.
Neben einer umfangreichen, deutlich über die Anforderungen einer Facharbeit hinausgehenden, schriftlichen Ausarbeitung wird im Rahmen der Abiturprüfung ein Kolloquium durchgeführt, in dem der Prüfling die Ergebnisse seines Projektes darstellt und sich den Fragen des Fachprüfungsausschusses stellt.
Die Absicht, eine BLL zu erbringen, muss am Ende des 2. Halbjahres der Q1 bei der Schulleitung angezeigt werden. Die Schulleitung überprüft, ob die vorgesehene Arbeit den Exzellenzansprüchen einer BLL entspricht und entscheidet über die Zulassung des Beitrags. Die schriftliche Ausarbeitung muss spätestens am Tag der Zulassung zum Abitur bei der Schulleitung vorliegen.
Das Ministerium für Schule und Wissenschaft bietet dieses allgemeine Informationsblatt zum Thema besondere Lernleistung an, das Sie hier herunterladen können:
AnsprechpartnerInnen für weitere Informationen: Frau Dörre und Herr Schlegel